Familienrecht

Gerade auf dem Gebiet des Familienrechts werden sehr persönliche und weitreichende Entscheidungen getroffen. Oft sind die Beteiligten aufgewühlt und äußerst emotional. Zudem müssen sie sich plötzlich mit einer Vielzahl rechtlicher, aber auch alltäglicher Fragen und Probleme befassen. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, im Interesse unserer MandantInnen – aber auch und gerade zum Wohle ggfls. vorhandener Kinder – zunächst zu versuchen, deeskalierend zu agieren und mit dem Mandanten/der Mandantin Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, mit denen sich alle Beteiligten anfreunden oder zumindest abfinden können. Hierdurch können häufig zeit-, nerven- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Sollte eine einvernehmliche Regelung allerdings nicht zustande kommen, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen auch in gerichtlichen Verfahren zielorientiert, konsequent und professionell.

Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts gehören u.a.

  • Trennung und Scheidung (auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen)
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt (Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt)
  • Unterhaltsansprüche bei nicht miteinander verheirateten Eltern
  • Familienrechtliche Verträge
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Zugewinnausgleich / Vermögensauseinandersetzung
  • Verteilung der Haushaltsgegenstände
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Steuerliche Fragen
  • Elternunterhalt