MICHAEL AUPKE

Familienrecht

Vermögensauseinandersetzung und Strafrecht

aupke-003-q

Michael Aupke

Rechtsanwalt Michael Aupke ist als Fachanwalt für Familienrecht überwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts (z.B. Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich) tätig.

Daneben stellt das Strafrecht einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar.

■ Jahrgang 1965

■ Studium der Rechtswissenschaft in Münster

■ Zugelassen als Anwalt seit 1997

■ Mitglied im DAV

■ Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht

Schwerpunkte von
Michael Aupke

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