MICHAEL AUPKE
Familienrecht
Vermögensauseinandersetzung und Strafrecht
Rechtsanwalt Michael Aupke ist als Fachanwalt für Familienrecht überwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts (z.B. Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich) tätig.
Daneben stellt das Strafrecht einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar.
■ Jahrgang 1965
■ Studium der Rechtswissenschaft in Münster
■ Zugelassen als Anwalt seit 1997
■ Mitglied im DAV
■ Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht