MICHAEL AUPKE

Familienrecht

Vermögensauseinandersetzung und Strafrecht

Michael Aupke

Rechtsanwalt Michael Aupke ist als Fachanwalt für Familienrecht überwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts (z.B. Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich) tätig.

Daneben stellt das Strafrecht einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar.

Jahrgang 1965

Studium der Rechtswissenschaft in Münster

Zugelassen als Anwalt seit 1997

Mitglied im DAV

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht

Schwerpunkte von
Michael Aupke

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