Wir bieten Ihnen bundesweit die Möglichkeit, Ihr Scheidungsverfahren ohne Anwaltsbesuch zu durchlaufen. Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen können online, telefonisch oder per Post ausgetauscht werden.
Wir halten es aber für unsere Pflicht, darauf hinzuweisen, dass die Scheidung einer Ehe nur durch ein Familiengericht ausgesprochen werden kann. Das Verfahrensrecht sieht vor, dass der
zuständige Richter / die zuständige Richterin die Eheleute persönlich zu den Scheidungsvoraussetzungen anhören muss. Es lässt sich also in der Regel nicht vermeiden, dass Sie uns zum
Scheidungstermin beim Gericht begleiten.
Leider erwecken einige Kollegen und Kolleginnen im Internet den Eindruck, das gesamte Verfahren könne online, also praktisch von zu Hause aus, abgewickelt und hierdurch könnten Kosten
eingespart werden. Das trifft nicht zu! Es besteht aber in vielen Fällen die Möglichkeit, für das Scheidungsverfahren Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Scheuen Sie
sich nicht, uns hierauf anzusprechen! Der bei weitem überwiegende Teil der Ehescheidungsverfahren in Deutschland wird durch die Staatskasse (mit-) finanziert.
Formulare zur Einleitung des Scheidungsverfahrens und zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe finden Sie unter „Formulare/Downloads“.