RA Michael Aupke

 

Rechtsanwalt Michael Aupke ist als Fachanwalt für Familienrecht überwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts (Z.B. Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich) tätig. Daneben stellt das Strafrecht einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar.

 

 

  • Jahrgang 1965
  • Studium der Rechtswissenschaft in Münster
  • Zugelassen als Anwalt seit 1997
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Rechtsgebiete: Familienrecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht sowie Vermögensauseinandersetzung und Strafrecht
  • Mitglied im DAV und in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht


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