RA Michael Aupke
Rechtsanwalt Michael Aupke ist als Fachanwalt für Familienrecht überwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts (Z.B. Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich) tätig.
Daneben stellt das Strafrecht einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar.
- Jahrgang 1965
- Studium der Rechtswissenschaft in Münster
- Zugelassen als Anwalt seit 1997
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Fachanwalt für Familienrecht
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Rechtsgebiete: Familienrecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht sowie Vermögensauseinandersetzung und Strafrecht
- Mitglied im DAV und in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht